An eine Prophylaxe sollte immer dann gedacht werden, wenn es im näheren familiären Umfeld bereits Angehörige mit einer Legasthenie gibt.
Das gleiche gilt auch, wenn bei dem Kind eine Sprachentwicklungsverzögerung/-störung, AVWS oder diverse Entwicklungsverzögerungen/-störungen vorliegen. Durch eine Prophylaxe kann man eine Legasthenie zwar nicht hundertprozentig verhindern, aber mit großer Wahrscheinlichkeit abmildern.
Wie sieht eine Legasthenieprophylaxe aus?
Sollte bei dem Kind eine Sprachentwicklungsverzögerung/-störung oder eine andere Entwicklungsauffälligkeit vorliegen, so sollte hier auf alle Fälle so früh wie möglich eine entsprechende therapeutische Hilfe (Sprachtherapie, Ergotherapie) in Anspruch genommen werden.
Bei einem Kind im Vorschulalter sollte die sogenannte phonologische Bewusstheit rechtzeitig überprüft werden.
Unter der phonologischen Bewusstheit ist u.a. Folgendes zu verstehen: Kann das Kind reimen, kann es einzelne Laute in einem Wort wahrnehmen und isolieren, kann es Wörter segmentieren (Silben klatschen), hat es eine ausreichende Merkspanne?
Wenn es hier zu Auffälligkeiten kommt, besteht ein erhöhtes Risiko für eine Legasthenie. Im Rahmen einer Prophylaxe können Probleme in diesen Bereichen erfolgreich angegangen werden.
Die Prophylaxe kann im Kindergarten durch die Erzieher stattfinden, wenn diese hierfür grundlegend geschult wurden. Sollte es bei einem Kind aber zu massiven Auffälligkeiten kommen, ist eine ärztlich verschriebene Sprachtherapie anzuraten.